Fördermelder

Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)

Land

Hessen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Vorhaben planen, die dazu beitragen, die Innenstadtbereiche nachhaltig weiterzuentwickeln und die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Hessen. Sie können die Fördermittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellende Kommune müssen Sie nachweisen (zum Beispiel durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung oder ein Gutachten), dass Ihr Projekt eine zentralörtliche und überörtliche Auswirkung auf bestimmte Bereiche der Innenstadt/des Ortskerns hat, Sie eine Strategie erarbeitet haben und bei investiven Maßnahmen die Ziele für die geplanten Maßnahmen mit den Zielen Ihrer jeweiligen Strategie übereinstimmen. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren für geförderte Hochbauten, von 10 Jahren für Hochbaumaßnahmen, deren Förderbetrag unter EUR 100.000, und von 15 Jahren für die Gestaltung von kommunalen Freiflächen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.