Fördermelder

Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung

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Worum es geht

Wenn Sie Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Eingetragene Vereine können einen Zuschuss für den Kauf einer Drohne mit Wärmebildkamera erhalten. Informieren Sie sich hier über die staatliche Unterstützung der Wildtierrettung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig (kumulativ) erfüllen: Ihr Verein ist im Vereinsregister eingetragen. Ihr Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Der Schwerpunkt Ihrer Satzung liegt auf dem Jagdwesen oder der Wildtierrettung. Sie nutzen die Drohne vorrangig zur Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd. Die Drohne muss folende technischen Anforderungen erfüllen. Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung. Kombination aus Echtbild- und Wärmebildkamera. Die Flugzeit beträgt mindestens 20 Minuten. Das Gerät besitzt eine Home-Return-Funktion. Das Gerät hat eine CE-Kennzeichnung nach den Verordnungen der Europäischen Union (EU). Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung. Ausschlussgründe: In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht fördern: Sie sind eine Einrichtung der öffentlichen Hand. Der Sitz Ihres Vereins liegt im Ausland. Sie nutzen die Drohne für wirtschaftliche Tätigkeiten (gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU)). Sie möchten eine gebrauchte Drohne kaufen. Sie haben für dieselbe Drohne bereits eine andere öffentliche Förderung ( z. B. Landesmittel) im Jahr 2026 erhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.