Fördermelder

Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie kostenlose Bildungsveranstaltungen und Kurse für besonders belastete Familien anbieten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beantragen Sie Zuwendungen für den Nachlass von Gebühren für sozial benachteiligte Familien, beachten Sie bitte, dass die besonderen familiären Zielgruppen je nach den Anforderungen und Bedarfen des Sozialraums variieren können, vor allem aber zu folgenden Zielgruppen gehören: Familien aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur, Familien mit niedrigem Einkommen, Ein-Eltern-Familien und Familien mit 3 und mehr Kindern, Familien mit Einwanderungsgeschichte, Familien, in denen Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben, vom Strafvollzug betroffene Familien et cetera. Für die Förderung auf Grundlage des Landesprogramms ?Elternstart NRW? beachten Sie bitte: Ihre Maßnahme muss den Vorgaben des gemeinsamen Rahmenkonzepts ?Elternstart NRW? in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Teilnehmende sind Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit Kindern im 1. Lebensjahr, die Zahl der Teilnehmenden pro Elternstart-Kurs soll im Jahresdurchschnitt bei 6 Erwachsenen liegen. Sie dürfen keine Teilnahmegebühren erheben und die Maßnahmen nicht mit gebührenpflichtigen Angeboten kombinieren. Elternstart-Kurse haben einen Umfang von 10 Unterrichtsstunden, Offene Elternstart-Treffs mindestens 1 Unterrichtsstunde pro Termin. Für die Förderung von Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen beachten Sie bitte: Sie dürfen keineTeilnahmegebühren erheben. Ihre Maßnahmen müssen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abgestimmt sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.