Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.