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Förderrichtlinien Naturschutz

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Nordrhein-Westfalen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zum Schutz der Natur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleisten. Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Für beschaffte Gegenstände gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren, für Investitionen eine von 25 Jahren. Handelt es sich um Grunderwerb, ist die Zweckbindung zeitlich unbegrenzt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.