Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Land
Hessen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune inklusive regionale Versorgungsstrukturen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln. Das betreffende Grundstück muss sich in Ihrem Eigentum befinden oder durch ein langfristiges Pacht- beziehungsweise Mietverhältnis der kommunalen Nutzung unterliegen. Ist der Nutzungszweck kommunalersetzend, sind auch Grundstücke Dritter förderfähig. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung beginnen. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr betreffen, und Maßnahmen im schulischen Bereich.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.