Fördermelder

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) ? Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie planen, die Zusammenarbeit von Akteuren für eine nachhaltige Landwirtschaft und zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln. Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden. Sie müssen ein Konzept vorlegen, dass den Anforderungen des Aufrufs zur Einreichung von Förderanträgen entspricht. Im Konzept oder in einer Kooperationsvereinbarung müssen Sie die Zusammenarbeit zwischen mindestens 2 unabhängigen Akteuren verankern. Wenn Sie ein Vorhaben zu Versorgungsketten von Lebensmitteln oder zur Entwicklung lokaler Märkte planen, müssen Sie ein positives Votum eines durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bestimmten Fachgremiums vorgelegen. Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.