Fördermelder

Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Forstwirtschaft sowie zur Überwindung struktureller Nachteile für die Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme unter anderem für die Waldbrandüberwachung und den Waldbrandschutz zuständigen Gebietskörperschaften sowie von ihnen beauftragte Kommunen, Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften, natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, private und körperschaftliche Waldbesitzende, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Jagdgenossenschaften, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.