Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Land
Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen eine Stütze für Ihre Liquidität, Hilfe bei der Wiederherstellung der Rentabilität oder beim Erhalt von Arbeitsplätzen benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Bürgschaft erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) der Europäischen Union mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als neu gegründetes Unternehmen erhalten Sie bis zu 3 Jahre nach Gründung keine Förderung. Damit Ihr Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt werden kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafterinnen oder Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger. Sie dürfen nur einmal die Beihilfe beantragen. Es muss wahrscheinlich sein, dass der Ausfall Ihres Unternehmes eine soziale Härte darstellt, ein Marktversagen bewirkt oder negative Auswirkungen auf die Agrarstruktur der Region hat. Mindestens ein Mitglied Ihrer Unternehmensleitung muss aufgrund seiner Ausbildung oder angemessener Berufserfahrung eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Unternehmens gewährleisten. Wenn Sie überwiegend auf gepachteten Flächen als Pächterin oder Pächter wirtschaften, müssen Sie Nutzungsverhältnisse von angemessener Dauer (in der Regel 12 Jahre) für mindestens 70 Prozent der gepachteten Flächen nachweisen. Dies kann durch Vorlage entsprechender Verträge oder auf andere geeignete Weise geschehen. Des Weiteren müssen Sie jeweils die spezifischen Voraussetzungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.