Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 ? Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Belastung muss für Sie dauerhaft tragbar sein. Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen oder nutzen wollen. Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbringen. Sie müssen mit Ihrer Maßnahme außerdem die städtebaulichen, energetischen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.