Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)
Land
Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften, für die Förderung von Naturschutzfachplanungen ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte, für die Naturschutzberatung für Landnutzerinnen und landnutzer ausschließlich Anbieterinnen und Anbieter der Naturschutzberatung in Form von juristischen Personen des Privatrechts sowie natürlichen Personen als Träger von Unternehmen, für GAK -finanzierte Maßnahmen landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben müssen sich auf den Freistaat Sachsen beziehen beziehungsweise auf Flächen im Freistaat Sachsen stattfinden. Im Übrigen gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.