Fördermelder

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung ? FRL LIE/2023 ? Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus

Land

Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Sachsen durchführen. Sie müssen über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter müssen eine ausreichende Qualifikation nachweisen. Die erforderlichen bau- und umweltrechtlicher Genehmigungen müssen vorliegen. Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen muss unter 2,0 Großvieheinheiten je Hektar betragen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.