Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)
Land
Sachsen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Vielfalt oder der künstlerischen interkulturellen Begegnung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt für die institutionelle Förderung sind Landesdachverbände sowie Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben von besonderem Landesinteresse wahrnehmen und die in der Hauptsache in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik oder Soziokultur tätig sind. Antragsberechtigt für Projekte im musealen Bereich sind gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger von bestehenden oder im Aufbau befindlichen Museen, Verbände, die zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft in Sachsen beitragen und auch andere museumsnahe Einrichtungen. Nicht gefördert werden Einrichtungen, die unmittelbar vom Bund, den Ländern oder vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei einer institutionellen Förderung muss sich die Kommune, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, angemessen an der Finanzierung beteiligen. Als Verband oder Träger von Museen müssen Sie sich an den ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) und an den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren. Museumsgut muss dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.