Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ? FRL KrW/2026
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, können Sie von der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz profitieren.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Investive Vorhaben müssen zur Ressourceneffizienzsteigerung beitragen. Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 der Förderrichtlinie muss sich im Freistaat Sachsen befinden. Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.2 der Förderrichtlinie muss in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Chemnitz ( JTF -Gebiete) liegen. Weitere Fördervoraussetzungen, unter anderem für STEP--Plattform für strategische Technologien für Europa -Vorhaben, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.