Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)
Land
Sachsen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse sowie Wasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig werden. Für einzelne Maßnahmen sind darüber hinaus auch natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz antragsberechtigt. Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.