Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Träger einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Ergotherapie, Logopädie, für die Berufe in der Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technische Assistenz mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Endbegünstigt sind die mit einem Schulgeld belasteten Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in den Ausbildungsstätten. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den neu beginnenden Ausbildungskursen ist im Vergleich zu laufenden Kursen an der jeweiligen Ausbildungsstätte nicht wesentlich erhöht. Als Antragstellerin oder Antragsteller erstatten Sie vereinnahmtes Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung zurück. Sie erklären, dass Sie seit dem 1.9.2018 das Schulgeld nicht erhöht haben. Sie erklären, dass Sie seit dem 1.1.2021 das Schulgeld nur im Rahmen der Pauschale zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen erhöht haben und diese in Zukunft einhalten werden. Sie gewährleisten, dass im Fall einer weiteren Förderung durch Dritte die Gesamtförderung maximal bis zur Höhe des Schulgeldes erfolgt. Sie legen geeignete Unterlagen für die Prüfung der Fördervoraussetzungen vor.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.