Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe ? Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt für die Anpassungsqualifizierung und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (ausgenommen Soloselbstständige); den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 55.000 (bei gemeinsam Veranlagten unter EUR 110.000) liegt. Als Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts erhalten Sie keine Förderung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können den Weiterbildungsscheck einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Dabei muss die Maßnahme von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen. Ihr Qualifizierungsprojekt für Lehrkräfte und Erzieherinnen oder Erzieher muss über die bestehenden Fortbildungsverpflichtungen und -möglichkeiten des Landes hinausgehen. Gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder eröffnet werden. Sie dürfen nicht im Schuldnerverzeichnis gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) eingetragen sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.