Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe ? Ausbildungsrichtlinie
Land
Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge organisieren und durchführen, die Lehrgangsteilnehmenden unterbringen oder als Koordinierungsstelle zum Beispiel für die Koordinierung der Lehrgangsmodule tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und die Unterbringung der Teilnehmenden juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen, für überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk die Thüringer Handwerkskammern, Koordinierungsstellen die Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zum Teilnehmerkreis Ihrer überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge gehören Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigten. Die Auszubildenden werden von ihren Unternehmen entsandt. Die Ausbildungsstätte befindet sich in Thüringen. Ihre überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk müssen in anerkannten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie führen die Lehrgänge sind in zusammenhängender Form in Wochenblöcken durch. Die Unterbringung wird für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen sowie der überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk gefördert. Das Personal für Ihre Koordinierungsstelle muss die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung in E 9b des Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst erfüllen und entsprechende Aufgaben durchführen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.