Förderrichtlinie Ernteversicherungen
Land
Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Versicherung gegen extreme Wetterereignisse abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die versicherten Flächen müssen im Freistaat Thüringen liegen. Ihre Selbstbeteiligung muss mindestens 20 Prozentpunkte der Schadenquote betrage. Die Maximalentschädigung liegbt bei höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. Bitte beachten Sie: Im Falle der indexbasierten Versicherung des Risikos Trockenheit/Dürre tritt die zulässige Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme an die Stelle der genannten Mindest-Selbstbeteiligung. Die versicherte Mindestfläche beträgt 1 Hektar. Für Rebflächen beträgt die Mindestfläche 0,3 Hektar.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.