Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III
Land
Berlin · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahme innerhalb der festgelegten Gebietskulisse durchgeführen. Bei der Planung Ihrer Maßnahme sollten Sie berücksichtigen, dass die Auswahl der Projekte nach folgenden Kriterien erfolgt: Vorliegen einer beschlossenen territorialen Strategie Beitrag zur Stabilisierung, Aufwertung und Entwicklung des betreffenden Gebietes Beitrag zum Defizitabbau beziehungsweise zur bedarfsgerechten Anpassung der sozialen Infrastruktur Beitrag zu mehr Partizipation, Aktivierung und Förderung des sozialen Zusammenhalts Beitrag zu einem niederschwelligen Zugang zur sozialen Infrastruktur für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen wie nachhaltige Entwicklung, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen Einsatz von Eigen- und Drittmitteln sowie Wirtschaftlichkeit des Projekts Nachhaltigkeit sowie eigene Tragfähigkeit des Projekts nach Auslaufen der Förderung Sie dürfen mit dem Vorhaben normalerweise noch nicht begonnen haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.