Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, die dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen und das Umweltbewusstsein zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung gewährleisten. Sie müssen mit Ihrem Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beginnen. Die Laufzeit des Vorhabens soll 36 Monate nicht überschreiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine konkretisierte Rechtspflicht besteht, die regelmäßige Förderung von Einrichtungen (sogenannte institutionelle Förderung), selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen und Studien ohne unmittelbaren Projektbezug, laufende Kosten nach Projektabschluss, Projekte, die überwiegend Ihrer Selbstdarstellung dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.