Fördermelder

Förderfonds der Metropolregion Hamburg ? Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn, Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster, die Freie und Hansestadt Hamburg, der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg? e.V. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss zur Umsetzung der strategischen Ziele der MRH, die im jeweils gültigen vom Regionsrat beschlossenen Strategischen Handlungsrahmen der MRH definiert sind, beitragen. Wenn Sie ein Kooperationsprojekt mit weiteren Beteiligten planen, müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, in der Sie eine Antragsberechtigte/einen Antragsberechtigten bestimmen, die oder der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt. Für Bauten und bauliche Anlagen müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände von 5 Jahren beachten. Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Ausgenommen davon ist der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg? e.V.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.