Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei, Fischwirtschaft oder Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens natürliche oder juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, Fischerinnen und Fischer sowie Küstenfischerinnen und Küstenfischer, Eignerinnen und Eigner von Fischereifahrzeugen und von Fahrzeugen der Binnenfischerei anerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei. wissenschaftliche oder technische Stellen und Forschungseinrichtungen des öffentlichen Rechts, Unternehmen der Aquakultur und FLAG ( Fisheries Local Action Groups ). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Geschäfts- oder Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Ihre Liquidität und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert sein. Sind Sie privater Träger und betragen Ihre Investitionen mehr als EUR 5 Millionen, muss Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsstelle bestätigt werden. Es darf kein Insolvenzverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet worden sein. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen und die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Bereiche.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.