Fördermelder

Filmförderung der MFG Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg · LandesförderungKultur Medien SportDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie eine kulturell herausragende Produktion für Kino und Fernsehen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Filmtheater. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen entsprechen. Als Maßstäbe für die kulturelle Qualität sind unter anderem heranzuziehen die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz des Stoffes, die erzählerische und sprachliche Ausgestaltung des Drehbuchs oder Treatments und der Dialoge, die inhaltliche Ausgestaltung der Drehvorlage, die zu erwartende gestalterische und visuelle Umsetzung des Werkes sowie die Kompetenz der beteiligten Filmkünstler vor allem in den Bereichen Buch, Regie, Schauspiel, Animation, (virtuelle) Bildgestaltung, Schnitt, Szenographie, Ausstattung und Musik. Sie müssen in erforderlichem Umfang (Mit-)Inhaberin oder (Mit-)Inhaber projektrelevanter Rechte sein. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich sicher. Nicht gefördert werden Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen, Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.