Fördermelder

Familienförderung

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Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die Familien zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben: kommunale Gebietskörperschaften, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und solche, die auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, gemeinnützige rechtsfähige Vereine für Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe, Sorgeberechtigte bei Mehrlingsgeburten, Ehepaare oder Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, sowie überregional tätige gemeinnützige Familienverbände, die der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Sachsen angehören. Je nach Vorhaben gelten spezifische Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.