Familienförderung
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Niedersachsen ein Familienbüro betreiben oder Projekte zur Unterstützung von Familien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger im Fall von Familienbüros und Projekten zur Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts für sonstige Modell- oder landesweiten Projekte, die eine familienfreundliche Infrastruktur unterstützen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beantragen Sie die Förderung für ein Familienbüro, muss ein koordinierendes und in die örtliche Jugendhilfeplanung integriertes, flächendeckendes und örtlich gut zu erreichendes Service- und Dienstleistungsangebot für alle Familien bestehen. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen und Senioren. Planen Sie ein Projekt zur Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, müssen Sie ein Konzept vorlegen. Dieses muss die Handlungsbedarfe und die jeweils geplanten Maßnahmen beschreiben, die sich aus der Analyse der sozialen Verhältnisse vor Ort ergeben und entwickelt wurden. Für Modellprojekte oder landesweite Projekte müssen Sie eine ausführliche Begründung des Modellcharakters oder der überregionalen Bedeutung Ihres Projekts vorlegen. Sie sollten außerdem einen barrierefreien Zugang zu den Familienbüros und zu allen übrigen Projekten ermöglichen. Für Investitionskosten erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.