Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung: Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme muss ein besonderes Interesse des Landes bestehen. Zu den besonderen Interessen zählen insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug. Sie müssen die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen. Sie müssen eindeutige, messbare Ziele definieren und deren Erreichung durch das Projekt quantifizieren. Die Leitlinien zur Nachhaltigkeit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Diversity Management und Vorgaben zur Inklusion sind zu berücksichtigen. Sie müssen Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter vorrangig in Anspruch nehmen. Sie dürfen mit den Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen. Nicht gefördert werden unternehmenseigene Maßnahmen wie Inhouse -Seminare, Angebote politischer Fraktionen und gewinnorientierte Angebote.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.