Fördermelder

Fachkräfterichtlinie

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Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune, Landkreis oder Träger Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein. Wenn Sie regionale Maßnahmen durchführen, müssen diese zentrale Zielstellungen der Fachkräftestrategie Sachsen unterstützen und durch die regionale Fachkräfteallianz im Rahmen des regionalen Budgets priorisiert sein. Für Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können, erhalten Sie keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.