Fördermelder

Extremwetterrichtlinie-Wald

Land

Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Wald in Hessen von extremen Wetterereignissen betroffen ist und Sie Schäden beseitigen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz. Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in der Hand von Bund oder Ländern befindet, erhalten keine Förderung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Vorhaben auf einer Fläche in Hessen handeln. Die von Ihnen geplanten Maßnahmen müssen unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden und Folgeschäden extremer Wetterereignisse (zum Beispiel Sturm oder Borkenkäferbefall) stehen. Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen, wenn Sie den Antrag nicht als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss im Sinn des Bundeswaldgesetzes stellen. Ihre Waldschutzmaßnahmen (ausgenommen Holzlagerplätze) müssen von der Nordwestdeutschen forstlichen Versuchsanstalt als grundsätzlich geeignet empfohlen worden sein. Im Fall von Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der Entnahme von Kalamitätshölzern und für Holzlagerplätze müssen Sie eine fachliche Stellungnahme beziehungsweise eine Bestätigung des zuständigen Forstamtes vorlegen. Wenn Sie einen Holzlagerplatz anlegen, darf dieser nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes führen. Bitte beachten Sie bei Vorhaben der Wiederaufforstung die dafür geltenden besonderen Bedingungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.