Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Rheinland-Pfalz
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Projekte zur nachhaltigen Beschäftigung, Fachkräftesicherung, zu lebenslangem Lernen sowie zur soziale Inklusion und Bekämpfung von Armut planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenz geeignet sind und ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Rahmenbedingungen zu den einzelnen Förderansätzen. Grundsätzlich beträgt die Laufzeit eines Projekts ein Jahr. Sie müssen das geplante Projekt entsprechend des Konzepts und der rechtlichen Vorgaben umsetzen und Nachweise über Kontakte und Kooperationen vorlegen. Sie müssen sich vor der ersten Antragstellung akkreditieren lassen. Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen. Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchführen. Die Teilnehmenden müssen grundsätzlich ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben. Projekte, die Sie bereits begonnen haben, werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.