ESF Plus RL 2021?2027 Hochschule und Forschung ? B ? Nachwuchsforschungsgruppen
Land
Sachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben für Nachwuchsforschende ? vor allem für Frauen ? durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet haben oder den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben oder Meisterschülerinnen oder Meisterschüler an Kunsthochschulen sind. Sie müssen Ihre Nachwuchsforschungsgruppe aus Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen bilden, die aus mindestens 3 Nachwuchsforschenden besteht. Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe bis zu 5 Nachwuchsforschende, kann eine Forschende oder ein Forschender über 54 Jahre alt sein. Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe mehr als 5 Nachwuchsforschenden, können 2 Forschende über 54 Jahre alt sein. Bei diesen Personen gelten nicht die Fristen zur Beendigung des Studiums oder der Promotion. Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an. Sie müssen bei der Konzipierung von Nachwuchsforschungsgruppen auf eine geschlechterparitätische Besetzung achten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.