Fördermelder

ESF Plus-Richtlinie SMS (2021?2027) ? A ? Jugendberufshilfen

Land

Sachsen · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Sachsen. Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt. Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach. Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII) und den Aussagen der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten. Sie führen Ihr Vorhaben zusätzlich durch.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.