Fördermelder

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021?2027 ? B ? Gründerinnenprämie

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind volljährige weibliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind eine Gründerin, die eigene Migrationserfahrung hat oder alleinerziehend ist oder als Berufsrückkehrende ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung mindestens 6 Monaten unterbrochen hat oder als pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung als Pflegeperson erhält oder die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung überwiegend als mitarbeitende Familienangehörige tätig war oder ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung hat oder eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigt. Sie weisen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung nach. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet haben. Wenn Sie die Selbstständigkeit aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb überführen, gilt diese Einschränkung nicht. Als Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist, werden Sie nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.