Fördermelder

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021?2027 ? A ? Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Träger des Vorhabens (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept oder eine Projektskizze mit einem deutlich frauenspezifischen Ansatz vorlegen. Zielgruppen Ihrer Maßnahmen sind Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen. Ihre Angebote müssen die Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigen. Sie müssen Ihr Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum nach Beendigung der Förderung für mindestens 3 Jahre, Coworking-Spaces für mindestens 2 Jahre fortführen. Als sächsische Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung werden Sie nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.