Fördermelder

ESF Plus Gründungsinitiative

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Gründung aus Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Kooperationsvorhaben können von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden. Zur Zielgruppe der Gründungsinitiative gehören Studierende, Absolventinnen oder Absolventen, Promovierende oder wissenschaftliches Personal vorrangig aus natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen an Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Aktivitäten Ihres Standardvorhabens müssen mindestens 3 der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden können: Generierung und Umsetzung von Ideen für Unternehmensgründungen aus Hochschul- und/oder Forschungseinrichtungen, begleitende Beratung und Unterstützung von potenziellen Gründerinnen und Gründern (soll mindestens 1 Drittel des Vorhabens ausmachen), Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für unternehmerische Selbstständigkeit, Sensibilisierung und Motivierung potenzieller Gründerinnen und Gründer, Studien, Konzeptentwicklungen und wissenschaftliche Analysen. Schwerpunkte Ihrer innovativen Vorhaben müssen vor allem sein: spezielle gründungsrelevante Fragestellungen, Erprobung neuer Lösungsansätze, praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit Partnern aus der Wirtschaft, insbesondere unternehmerisch tätigen Personen, Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen, Auf- und Ausbau von Kontakten mit anderen Institutionen der Gründungsunterstützung. Die Aktivitäten Ihrer Gründungsinitiativen müssen außerhalb der Pflichtaufgaben der antragstellenden Hochschule oder Forschungseinrichtung liegen, grenzen sich zu anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der Einrichtung ab, dürfen nicht aus vergleichbaren Bundesprogrammen gefördert werden, müssen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten sein, können Gruppen- und Einzelbetreuungsmaßnahmen umfassen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.