ESF Plus ? Gründungsberatung
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Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen das Unternehmen bis zur Bewilligung der Fördermittel noch nicht gegründet oder übernommen haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt. Sie verfügen über eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung, wie Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbstständigkeit oder einer Tätigkeit in leitender Funktion, eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder ein Studium, in denen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden, nicht länger als 12 Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen. Sie legen ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und eine Beratungsempfehlung vor. Die Beratungsleistungen beziehen sich auf Ihr Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, werden von selbstständigen Beraterinnen und Beratern durchgeführt, umfassen auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts, beziehen sich auf wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens, geben Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens, entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen und leiten zu ihrer Umsetzung an, umfassen mindestens 2 Tagwerke (ein Tagwerk entspricht 8 Stunden). Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind oder sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbstständig machen möchten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.