ESF Plus ? Förderung für überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ermöglicht Auszubildenden von Betrieben des Handwerks und grünen Berufen in Schleswig-Holstein eine umfassende Ausbildung, unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebes.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger sind die Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, antragsberechtigt. Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen. Die Lehrgänge müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der jeweiligen Handwerkskammer beziehungsweise der Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen stattfinden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.