Fördermelder

Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften

Land

Berlin · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind und einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen möchten, um eine Wohnung zu beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Erwerbende von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Berlin, die in einem Haushalt mit gültigem Wohnberechtigungsschein für Berlin leben. Der Wohnraum muss in Berlin liegen. Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Berliner Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.