Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Land
Bremen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Sinne der KMU -Definition der EU , die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Fläche muss mindestens 0,5 Hektar und bei Biotopen mindestens 0,25 Hektar je bewirtschaftender Person betragen. Sie müssen die landwirtschaftlichen Maßnahmen, vor allem die Bodenbearbeitung, die Beweidung, die Düngung oder die Mahdzeitpunkte, ausreichend dokumentieren. Ausgeschlossen von der Förderung sind Flächen, für die Sie eine Entschädigung nach § 68 Absatz 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.