Fördermelder

Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)

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Bayern · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung zusammen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben planen, um Handwerksbetriebe an neue Produkte, neue Produktionsverfahren, neue Formen der Kooperation und an die Erschließung neuer Märkte heranzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Handwerksorganisationen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie hochschulgebundene und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Mindestens eine Handwerksorganisation und mindestens eine Forschungseinrichtung müssen den Antrag gemeinsam stellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bekommen die Förderung ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. Ihr Verbundvorhaben muss innovativ sein. Die neuen Technologien, Produkte und Dienstleistungen sowie Verfahren (einschließlich Formen der organisatorischen Zusammenarbeit im Bereich des Handwerks) dürfen also noch nicht im Handwerk eingeführt sein. Der innovative Charakter Ihrer Maßnahme wird auf Grundlage des Oslo Manual der Organisation for Economic Co-operation and Development ( OECD ) bewertet. Ihr Vorhaben zielt auf den Erhalt oder die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der fachlich betroffenen Bereiche der Handwerkswirtschaft ab. Sie geben bei einem fachlich ausgewiesenen Forschungsinstitut, beispielsweise einem Mitgliedsinstitut des Deutschen Handwerksinstituts, eine gutachterliche Stellungnahme zur Zweckmäßigkeit Ihres Vorhabens auf Ihre Kosten in Auftrag. Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln, die nach Bewilligung der Förderung geschlossen wird. Forschungseinrichtungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einschlägige fachliche Erfahrungen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.