Fördermelder

ERP -Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt: in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt: deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung. Ihr Unternehmen muss grundsätzlich seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein. Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR . Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.