Erhaltung von Kulturdenkmalen
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder Verfügungsberechtige und Verfügungsberechtigter von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre zu fördernde Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen. Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicherstellen. Fördermittel der EU , des Bundes und von Dritten müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen. Sie dürfen mit der zu fördernden Maßnahme erst beginnen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Bei denkmalschutzbedingten Baumaßnahmen müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung beteiligen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.