Fördermelder

Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz ? Managementpläne)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensgrundlagen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bewahrt oder wiederhergestellt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt für investive Maßnahmen des Naturschutzes und Grunderwerb von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Antragsberechtigt für Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme müssen Sie in den in der Richtlinie genannten Gebieten durchführen. Dazu gehören Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie, europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope, Gebiete mit Vorkommen der Arten der Anhänge der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Gebiete. Je nach Art der Anpflanzungen müssen Sie diese mindestens 5 bis 10 Jahre pflegen. Biotope sowie Anlagen und Einrichtungen für den Artenschutz müssen Sie mindestens 10 Jahre unterhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.