Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in den Erhalt und die Pflege Ihres Kulturdenkmals investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind als Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals: Privatpersonen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und Kirchen sowie deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und sonstige, als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss den denkmalpflegerischen Erfordernissen des Denkmalschutzgesetzes entsprechen und mit dem bewilligenden Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) abgestimmt sein. Sie übernehmen die Unterhaltungspflicht des Kulturdenkmals für mindestens weitere 10 Jahre. Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.