Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie ? DFRL)
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen müssen Sie sich mit dem Landesdenkmalamt abstimmen. Das Landesdenkmalamt muss die ausgeführten Arbeiten abnehmen. Ihr Kulturdenkmal muss sich im Saarland befinden. Handelt es sich um ein bewegliches Kulturdenkmal, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn es überwiegend im Saarland aufbewahrt oder betrieben wird. Sie dürfen mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht beginnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.