Fördermelder

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ? Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als innovatives kleines oder mittleres Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs Investitionen zur Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte planen, können Sie und Ihre zuständige Gemeinde einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE -Programms ?Innovation und Energiewende? ? Zuwendungsverfahren. Sie bewerben sich um Aufnahme in das Förderprogramm über die Gemeinde, in der Sie das Investitionsvorhaben planen. Ihr Unternehmen führt mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung ein. Ihr Unternehmen hat wegen seiner Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial zur Technologieführerschaft. Sie führen Ihr Vorhaben in einer Gemeinde des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg durch. Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.