Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen
Bund
Bundesweit · BundesweitProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder Entwicklerin oder Entwickler Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge oder mobile Maschinen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware -Minderungs- oder Partikelminderungssysteme. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie halten die technischen Anforderungen für die Nachrüstung ein. Für Ihre Entwicklung muss eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten den schriftlichen Förderantrag stellen. Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können keine Förderung erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.