Fördermelder

Entwicklung digitaler Technologien

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Verbund mit anderen Partnern Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ihr Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen. Ihre Arbeiten sind grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Neben der Projektdurchführung führen Sie übergreifende nationale, europäische und internationale Kooperationen sowie Wissens- und Technologietransfer durch. Ihr Vorhaben muss die Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen, zu marktwirksamen Innovationen beitragen und über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Schweiz und Europa verfügen. Forschungseinrichtungen, die vom Bund/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, Infrastrukturmaßnahmen sowie Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.