Energieberatung für Wohngebäude
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Wohngebäude befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt bei der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurück. Die Energieberaterin oder der Energieberater erfüllt die nötigen Anforderungen und ist spätestens ab 1.1.2024 in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie ?Energieberatung für Wohngebäude? gelistet sein. Die Energieberatung muss mindestens aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer Aushändigung und Erläuterung des iSFP bestehen. Die festgelegten Anforderungen an den Energieberatungsbericht sind sicherzustellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.