Energie vom Land ? Sonne, Wind, Wasser
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungProduzierendes GewerbeDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , die Energie aus erneuerbaren Energien erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt vermarkten (Energieunternehmen). Je nach Vorhaben sind dies unter anderem Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (also Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus) oder der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Forstwirtschaft, gewerbliche Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerenergiegesellschaften, Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent Bürgerinnen und Bürgern sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern vor Ort gehören (Bürgerwindparks), Unternehmen, die sich zu mindestens 50 Prozent im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort oder entsprechender kommunaler Unternehmen befinden, ländliche Kommunen und kommunalnahe Unternehmen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Dazu zählen zum Beispiel Energieunternehmen, an denen eine Kommune mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einem Jahreshaushalt über EUR 10 Millionen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Energieunternehmen müssen regional oder landwirtschaftsnah ausgerichtet oder im ländlichen Raum verankert sein. Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Sie müssen eine wirtschafte (gewerbliche) Tätigkeit ausüben. Die mit Ihrer Anlage erzeugte Energie (Strom, Wärme) muss zumindest teilweise in ein öffentliches Netz eingespeist oder über Direktlieferverträge verkauft werden. Je nach Art der Anlage müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie (?Inselanlagen?) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.